Sicherheit
Sicherheit und Qualität der Produkte haben bei Mammut oberste Priorität.
Druckkartuschen für Lawinenairbags gelten als Gefahrgüter. Daher gibt es für diese spezielle Regelungen für die Mitnahme im Flugzeug.
Mammut und Snowpulse Airbag-Rucksäcke sowie die einzelnen Airbag-Systeme können aber problemlos transportiert werden.
Die Mitnahme der Druckkartusche wird durch die International Air Transport Association (IATA) geregelt. Normalerweise ist die Mitnahme von GefahrengĂĽtern durch Privatpersonen im Flugzeug nicht gestattet. Die Airbag-Druckkartuschen fallen jedoch unter eine Sonderregelung der IATA, welche die Mitnahme einer Druckkartusche pro Person gestattet. Diese Sonderregelungen sind in der IATA-Tabelle 2.3A festgehalten.
Handbuch Fliegen mit Lawinenairba
Wiederbefüllhandbuch "Cartridge Refillable 207 Bar Alu ↗
Die Mitnahme des Lawinenairbags mit Kartusche (Cartridge Non-Refillable 300 Bar Steel, Carbon Cartridge Non-Refillable 300 Bar, Cartridge Refillable 207 Bar Alu) ist unter folgenden Bedingungen gestattet:
- Ein Lawinenairbag und eine Kartusche pro Person
- Druckkartusche gefĂĽllt mit Gas der Klasse 2.2 (alle Mammut/ Snowpulse Kartuschen sind mit Gas der Klasse 2.2 gefĂĽllt).
- Druckkartusche darf nicht getrennt vom Lawinenairbag transportiert werden. Die Kartusche muss im Lawinenairbag in der dafĂĽr vorgesehenen Tasche transportiert werden.
- Der Backpack muss so verpackt sein, dass eine unabsichtliche Auslösung unmöglich ist (die Kartusche darf nicht in das Airbag-System geschraubt sein).
- Airbag muss mit Druckentlastungsventil ausgerĂĽstet sein (alle Mammut/ Snowpulse Kartuschen sind mit einem Druckentlastungsventil ausgerĂĽstet).
- Die Genehmigung der Luftverkehrsgesellschaft ist erforderlich.
Informiere die zuständige Fluggesellschaft vor der Buchung über die Mitnahme der Kartusche.
Schicke der Fluggesellschaft vorab das jeweilige Datenblatt der Kartusche sowie den Auszug der IATA-2.3A-Tabelle.
Wir empfehlen den Lawinenairbag im aufgegebenen Gepäck zu transportieren. Platziere dazu die Kartusche in der im Lawinenairbag vorgesehenen Tasche.
Schraube zum Transport die Schutzkappe auf die Kartusche. Lege der Kartusche einen Ausdruck des Kartuschendatenblattes und der IATA-2.3A-Tabelle bei.
Wichtig:
Trotz der Genehmigung der IATA kann jede Fluggesellschaft die Mitnahme der Kartusche verweigern.
Kartuschen Datenblätte
Steel Cartridge Non-Refillable 300 Bar (DE, EN, FR) ↗
↗Carbon Cartridge Non-Refillable 300 Bar (DE, EN, FR, ES, RU, JA, CN, HI ↗
Alu Cartridge Refillable 207 Bar (DE, EN, FR) ↗
IATA Tabelle 2.3A Gefahrgutvorschriften (Stand Januar 2019)
Die Mitnahme gefüllter Druckkartuschen in die, aus der und innerhalb der USA ist laut Transport Security Administration (TSA) nicht erlaubt. Diese Regelung gilt auch für Reisende die in den USA umsteigen. Die Regelung der TSA-Behörde findest du hier ↗.
Jede Kartusche die in die USA mitgenommen wird, muss vollständig entleert und das Ventil vom Kartuschenkörper für eine Sichtkontrolle entfernt sein.
Folgende Kartuschen können somit nicht in die USA transportiert werden, da diese zwar entleert, aber nicht vor Ort in den USA befüllt werden können:
- Carbon Cartridge Non-Refillable 300 Bar
- Cartridge Non-Refillable 300 Bar Steel
Kunden dieser Kartuschen wird empfohlen eine Kartusche fĂĽr den Aufenthalt in den USA vor Ort zu mieten.
Folgende Kartuschen können entleert, für die Mitnahme in die USA vorbereitet und vor Ort befüllt werden:
- Cartridge Refillable 207 Bar Alu
- Cartridge Refillable 207 Bar Alu empty
Die Kartusche kann in Tauchershops und Paintballfarmen wiederbefĂĽllt werden. Wir empfehlen jedoch sich an eine offizielle Mammut/Snowpulse Kartuschen-
WiederbefĂĽllstation zu wenden.
Eine Anleitung zum Entleeren, Ventildemontage und erneuten Befüllen der «Cartridge Refillable 207 Bar Alu» findest du hier:
Handbuch: Verreisen mit Airbag ↗Â
Kartuschen Wiederbefüllhandbuch ↗